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Und es geht sofort.
Antrag zum Wechsel der Vorsorgekasse

Es freut uns sehr, dass Sie zur Niederösterreichischen Vorsorgekasse wechseln wollen. Für den Vertragsabschluss benötigen wir bitte einen aktuellen Lichtbildausweis.

Sollte es während der Antragsstellung zu Fragen kommen, steht Ihnen das Team der Niederösterreichischen Vorsorgekasse gerne beratend zur Seite.

Schritt 1 von 5

Allgemeine Informationen

Sie starten den Antrag auf Abschluss eines Beitrittsvertrages mit der Niederösterreichischen Vorsorgekasse AG, 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 10, gemäß den Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) und den Bestimmungen dieses Antrages samt den beiliegenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt im Folgenden die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.

Zu Schritt Zu Schritt
Art des Antrags *


Rechtsform *
Handelt es sich beim Antragsteller um eine “Juristische Person“ (z.B. GmbH, AG, KG, OG, Verein etc.), benötigen wir in der Folge zum Vertragsabschluss zusätzliche Unterlagen.


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Schritt 1 von 5

Daten zum Unternehmen
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Mitarbeiter *



Betriebsrat


Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer Vorsorgekasse Vorlage zum Downloaden

Info:

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Schritt 1 von 5

Mitarbeitervorsorge
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Info:

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Schritt 1 von 5

Unterlagen uploaden
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Wir benötigen eine gültige Ausweiskopie (z.B. Führerschein, Reisepass, etc) von den zeichnenden Personen.

Zu Schritt Zu Schritt
Vertragsunterzeichnung *



Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises – Führerschein, Reisepass oder Personalausweis (Bei Scheckkarten bitte Vorder- und Rückseite)

Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises – Führerschein, Reisepass oder Personalausweis (Bei Scheckkarten bitte Vorder- und Rückseite)

Auszug aus Firmenbuch / Vereinsregister bei juristischen Personen (z.B. AG, GmbH, KG, OG, Vereine, Stiftungen) - nicht älter als 6 Wochen

Erweiterter Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) bei juristischen Personen - nicht älter als 6 Wochen.

Info:

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Schritt 1 von 5

Vertrag abschließen
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Mit der Unterschrift wird der Antrag auf Abschluss eines Beitrittsvertrages mit der Niederösterreichischen Vorsorgekasse AG, 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 10, gemäß den Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) und den Bestimmungen dieses Antrages samt den beiliegenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen abgeschlossen.

Zu Schritt Zu Schritt
Der Antragsteller stimmt der elektronischen Übermittlung des unterfertigten Beitrittsvertrages samt den für die Vertragserfüllung notwendigen Daten an die oben angegebene E-Mail-Adresse zu.
Der Abschluss dieses Vertrages erfolgt als Treuhänder auf fremde Rechnung. Als Treuhänder bestätigen wir, dass wir uns persönlich oder durch verlässliche Gewährspersonen im Sinne des § 13 FM-GwG von der Identität des jeweiligen Treugebers überzeugt haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein aktueller Grundbuchauszug erforderlich.
Hiermit beauftragt der Antragsteller die NÖVK, alle auf ihn lautenden aufrechten Beitrittsverträge mit anderen Betrieblichen Vorsorgekassen (sowohl Mitarbeiter- als auch Selbständigenvorsorge) ohne sein weiteres Zutun innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und Fristen zu kündigen und auf die Sicherstellung der Übertragung des Vermögens an die NÖVK hinzuwirken.
Der Antragsteller erklärt sich mit der automationsunterstützten Verarbeitung seiner Daten einverstanden und stimmt bis auf jederzeitigen schriftlichen Widerruf der Weitergabe seiner Daten an die Vertriebspartner der NÖVK, das sind die Niederösterreichische Versicherung AG sowie die HYPO NOE Landesbank für NÖ und Wien AG, für Informationszwecke dieser beiden Gesellschaften zu und entbindet die NÖVK insoweit ausdrücklich vom Bankgeheimnis. Die Weitergabe der Daten an sonstige, nicht im BMSVG genannte Dritte, ist ausgeschlossen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sowie die Einhaltung der Voraussetzungen zur Auswahl der NÖVK nach §§ 9, 10 BMSVG. Weiters haben Sie die beiliegenden Vertragsbestimmungen gelesen und zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Schritt 1 von 5

Zusammenfassung
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Schritt 1 von 5

Antrag unterzeichnen
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Sie können den Antrag mittels digitaler Handysignatur (A-Trust) unterzeichnen. Halten Sie dazu die Zugangsdaten zu Ihrer digitalen Handysignatur bereit. Wenn Sie keine Handysignatur besitzen, können Sie den Antrag alternativ auch ausdrucken, unterzeichnen und per Mail an die Niederösterreichische Vorsorgekasse senden.

Zu Schritt Zu Schritt
Ich möchte den Antrag wie folgt unterzeichnen *



PDF signieren mittels A-Trust-App – so geht’s:
  1. Sie erhalten Ihren Antrag (PDF) per Mail.
  2. Laden Sie die App von A-Trust auf Ihrem Smartphone herunter.
  3. Öffnen Sie hier A-trust
  4. Ausgefüllten Antrag (PDF) hochladen und Signatur mittels „Drag n Drop“ auf das Feld für die Unterschrift platzieren.
  5. Login bei A-Trust und Freigabe in Ihrer A-Trust-App bestätigen.
  6. Signierten Antrag herunterladen.
  7. Leiten Sie das Mail aus Schritt 1 (hochgeladene Unterlagen) mit dem unterzeichneten Antrag an service@noevk.at

PDF handschriftlich unterzeichnen – so geht’s:
  1. Sie erhalten Ihren Antrag (PDF) und alle hochgeladenen Dokumente per Mail.
  2. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen handschriftlich.
  3. Leiten Sie das Mail aus Schritt 1 (hochgeladene Unterlagen) mit dem unterzeichneten Antrag an service@noevk.at

Info:

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Ich benötige Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages und bitte um Kontaktaufnahme. Ich habe noch nicht alle Daten und möchte trotzdem den Antrag einreichen.





Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vielen Dank! Ihr ausgefülltes Formular wurde an die Mailadresse: %s geschickt. Für Fragen steht Ihnen unser Serviceteam gerne unter 02742/90 555-7100 zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vielen Dank! Ihr ausgefülltes Formular wurde an die Mailadresse: %s geschickt. Für Fragen steht Ihnen unser Serviceteam gerne unter 02742/90 555-7100 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Daten wurden erfolgreich versendet. Gerne wird sich ein zuständiger Mitarbeiter der NÖVK in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.

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Allgemeine weitere Informationen zum Vertragswechsel

  • Der Vertrag mit einer Vorsorgekasse beginnt immer mit 01.01. eines Jahres und muss zumindest 6 Monate vor Kassenwechsel bei der bisherigen Kasse gekündigt werden.
  • Da die Beiträge zur Abfertigung seitens der Sozialversicherungsträger mit 2-monatiger Verzögerung bei den Vorsorgekassen einlangen, erfolgt die operative Änderung der Vorsorgekasse mit Ende Februar. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann alle Zahlungen und Meldungen an die neue Vorsorgekasse.
  • Anfang März (5. Werktag im März) muss die abgebende Kasse alle Abfertigungsguthaben an die neue Vorsorgekasse übertragen.
  • Die einlangenden Beiträge werden seitens der NÖVK mit der nächsten Bilanzierung im April auf dem jeweiligen Konto verbucht und sind ab dann bereits im Onlinekonto ersichtlich. Über die Verbuchung ergeht ein extra Schreiben an jeden Mitarbeiter, auf dem die Zugangsdaten zum Online-Konto ersichtlich sind.
  • Abfertigungsguthaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Wechselstichtag (01.01.) nicht mehr aktuell beim Unternehmen beschäftigt waren, werden nicht übertragen, sondern verbleiben bei der bisherigen Kasse.
  • Dies gilt ebenfalls für unterbrochene Dienstverhältnisse. Hier werden nur die Guthaben zum aufrechten Dienstverhältnis übertragen. Guthaben zu abgeschlossenen Dienstverhältnissen können im Rahmen einer Dienstnehmerübertragung individuell beantragt werden. Dafür wenden Sie sich am besten direkt an uns!

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FAQs

Wenn der erste Arbeitnehmer eingestellt wird, für den die Abfertigung NEU gilt, muss der Arbeitgeber innerhalb von 6 Monaten einen Beitrittsvertrag mit einer Vorsorgekasse abschließen. Erfolgt dies nicht, so wird der Arbeitgeber vom zuständigen Sozialversicherungsträger schriftlich aufgefordert, binnen 3 Monaten eine Vorsorgekasse zu wählen. Kommt der Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, so wird ihm eine Vorsorgekasse ohne weiteres Mitbestimmungsrecht zugewiesen.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt immer über den zuständigen Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVA, SVS). Es gibt nur zwei wesentliche Ausnahmen, in denen der Beitrag direkt an die betriebliche Vorsorgekasse gezahlt wird:
  • Beim Wechsel eines Mitarbeiters von Abfertigung ALT in die Abfertigung NEU. Hier wird der vereinbarte Übertragungsbetrag direkt vom Unternehmen an die NÖ Vorsorgekasse AG bezahlt.
  • Bei Rechtsanwälten erfolgt das Inkasso direkt mittels Einzug der Beiträge durch die NÖ Vorsorgekasse.
Es gilt der Grundsatz, dass jeder Dienstgeber nur eine Vorsorgekasse haben darf. Ausnahmen kann es aber für Unternehmen geben, die dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen.

Antrag ausdrucken und ausfüllen

Gehen alle Unterlagen ordnungsgemäß bis zum 30.06. eines Jahres bei uns ein, kann der Wechsel mit 01.01. des Folgejahres vollzogen werden. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten die Kündigung an Ihre bestehende Vorsorgekasse weiter. Auch übernehmen wir gerne die komplette weitergehende Abwicklung des Wechsels für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Wechsel ist für Ihr Unternehmen sowie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 100 % kostenlos. Gerne gehen wir jeden Schritt mit Ihnen gemeinsam und stehen Ihnen jederzeit für Fragen und Wünsche zur Verfügung.
Gemäß Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)
Für Unternehmen mit Betriebsrat:
  • Die Auswahl einer neuen Vorsorgekasse erfolgt durch eine (erzwingbare) Betriebsvereinbarung. Bei Nichteinigung ist die Schlichtungsstelle anzurufen. Eine entsprechende Formvorlage erhalten Sie von uns.
Für Unternehmen ohne Betriebsrat:
  • Über die beabsichtigte Auswahl der Niederösterreichischen Vorsorgekasse sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer binnen einer Woche zu informieren (auch per E-Mail möglich).
  • Die Niederösterreichische Vorsorgekasse gilt als ausgewählt, wenn binnen zwei Wochen ab Information nicht mindestens 1/3 der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich widerspricht.
DATEN ZUM UNTERNEHMEN:
Pflichtfelder sind: Arbeitgeber / Selbstständiger, Ansprechpartner, Adresse,
E-Mail und Telefonnummer (Firmenbuchnummer, Branche, Betriebsrat
und Mitarbeiteranzahl bitte nach Möglichkeit ausfüllen).

MITARBEITERVORSORGE:
Nur auszufüllen, wenn Dienstnehmer beschäftigt werden. Die Beitrags(konto)-nummer erfahren Sie bei der zuständigen Krankenkasse.

SELBSTSTÄNDIGENVORSORGE:
Nur auszufüllen, wenn Sie als Selbstständiger (Firmeninhaber oder Gesellschafter) für sich selbst einen Beitrittsvertrag abschließen wollen.

Vollmacht:
Sie haben sich oder Ihre Mitarbeiter bereits bei einer anderen Vorsorgekasse angemeldet oder wurden einer Vorsorgekasse zugewiesen? Sie wollen eine Ummeldung auf die NÖVK vornehmen? Dazu reicht ein einfaches „JA" bei der Vollmacht im Beitrittsantrag. Wir übernehmen den kompletten Umstellungsprozess für Sie natürlich kostenfrei.


Treuhänder:
Bitte nur ankreuzen, wenn der Abschluss des Vertrages als Treuhänder auf fremde Rechnung erfolgt -> in der Regel nur bei Haus- und Wohnungseigentumsgemeinschaften.
Wir benötigen eine gültige Ausweiskopie (zB: Führerschein, Reisepass, etc) von den zeichnenden Personen. Bei Ausweisen im Scheckkartenformat denken Sie daran, die Vorder- und Rückseite zu kopieren.

Zusätzlich bei juristischen Personen:
  • Firmenbuch / Vereinsregisterauszug (nicht älter als 6 Wochen)
  • Erweiterter WiEReG-Auszug (nicht älter als 6 Wochen)
Kündigung an die aktuelle Vorsorgekasse adressieren und ebenfalls unterschreiben. Gerne bereiten wir auch diese unterschriftsreif vor und übernehmen die komplette Abwicklung.
Bitte alle Unterlagen (Antrag, Kündigung und Legitimationen) per Post an Niederösterreichische Vorsorgekasse AG, Herrengasse 10, 3100 St. Pölten.
Oder eingescannt an <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
Wir übernehmen gerne die Abwicklung mit Ihrer derzeitigen Vorsorgekasse.<Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
Sobald Ihr ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, die Kündigung und Ihre Legitimationsunterlagen bei uns vorliegen, prüfen wir die Daten, setzen die Meldung an den zuständigen Sozialversicherungsträger ab und informieren die aktuelle Vorsorgekasse. Abschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per Post zugeschickt.

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