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Aus alt mach neu.

Sie haben Interesse eine Altabfertigung zu übertragen?

Da es sich bei der Altabfertigungsübertragung um ein Zusatzgeschäft handelt, benötigen wir eine entsprechende Vereinbarung in Form eines Ergänzungsvertrages. Gerne wickeln wir die Übertragung mit Ihnen gemeinsam ab.

Schritt 1 von 5

Daten zum Unternehmen
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Sie starten den Antrag auf Abschluss eines Ergänzungsvertrages zum Beitrittsvertrages mit der Niederösterreichischen Vorsorgekasse AG, 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 10, gemäß den Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) und den Bestimmungen dieses Antrages. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt im Folgenden die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.

Zu Schritt Zu Schritt









Rechtsform *
Handelt es sich beim Antragsteller um eine “Juristische Person“ (z.B. GmbH, AG, KG, OG, Verein etc.), benötigen wir in der Folge zum Vertragsabschluss zusätzliche Unterlagen.


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Schritt 1 von 5

Unterlagen uploaden
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Wir benötigen eine gültige Ausweiskopie (z.B. Führerschein, Reisepass, etc) von den zeichnenden Personen.

Zu Schritt Zu Schritt

Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises – Führerschein, Reisepass oder Personalausweis (Bei Scheckkarten bitte Vorder- und Rückseite)

Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises – Führerschein, Reisepass oder Personalausweis (Bei Scheckkarten bitte Vorder- und Rückseite)

Auszug aus Firmenbuch / Vereinsregister bei juristischen Personen (z.B. AG, GmbH, KG, OG, Vereine, Stiftungen) - nicht älter als 6 Wochen

Erweiterter Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) bei juristischen Personen - nicht älter als 6 Wochen.

Da die NÖVK im Rahmen der Altabfertigungsübertragung die Vordienstzeiten systematisch erfassen und an die Sozialversicherung melden muss, ist es nötig das Datenblatt mit allen zu übertragenden Mitarbeitern zu befüllen und hier upzuloaden.

Datenblatt zur Übertragung: Vorlage zum Downloaden

Info:

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Schritt 1 von 5

Unterschrift Übertragung Altabfertigung
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Der Antragsteller erklärt sich mit der automationsunterstützten Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Weitergabe der Daten an sonstige, nicht im BMSVG genannte Dritte, ist ausgeschlossen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Weiters haben Sie die beiliegenden Bestimmungen gelesen und zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Schritt 1 von 5

Zusammenfassung
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Schritt 1 von 5

Antrag unterzeichnen
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Sie können den Antrag mittels digitaler Handysignatur (A-Trust) unterzeichnen. Halten Sie dazu die Zugangsdaten zu Ihrer digitalen Handysignatur bereit. Wenn Sie keine Handysignatur besitzen, können Sie den Antrag alternativ auch ausdrucken, unterzeichnen und per Mail an die Niederösterreichische Vorsorgekasse senden.

Zu Schritt Zu Schritt
Ich möchte den Antrag wie folgt unterzeichnen *



PDF signieren mittels A-Trust-App – so geht’s:
  1. Sie erhalten Ihren Antrag (PDF) per Mail.
  2. Laden Sie die App von A-Trust auf Ihrem Smartphone herunter.
  3. Öffnen Sie hier A-trust
  4. Ausgefüllten Antrag (PDF) hochladen und Signatur mittels „Drag n Drop“ auf das Feld für die Unterschrift platzieren.
  5. Login bei A-Trust und Freigabe in Ihrer A-Trust-App bestätigen.
  6. Signierten Antrag herunterladen.
  7. Leiten Sie das Mail aus Schritt 1 (hochgeladene Unterlagen) mit dem unterzeichneten Antrag an service@noevk.at

PDF handschriftlich unterzeichnen – so geht’s:
  1. Sie erhalten Ihren Antrag (PDF) und alle hochgeladenen Dokumente per Mail.
  2. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen handschriftlich.
  3. Leiten Sie das Mail aus Schritt 1 (hochgeladene Unterlagen) mit dem unterzeichneten Antrag an service@noevk.at

Info:

Ich brauche Hilfe

Ich brauche Hilfe

Ich benötige Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages und bitte um Kontaktaufnahme. Ich habe noch nicht alle Daten und möchte trotzdem den Antrag einreichen.





Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vielen Dank! Ihr ausgefülltes Formular wurde an die Mailadresse: %s geschickt. Für Fragen steht Ihnen unser Serviceteam gerne unter 02742/90 555-7100 zur Verfügung.

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Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Daten wurden erfolgreich versendet. Gerne wird sich ein zuständiger Mitarbeiter der NÖVK in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.

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Ihre Daten wurden erfolgreich versendet. Gerne wird sich ein zuständiger Mitarbeiter der NÖVK in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.

Vorteile einer Altabfertigungsübertragung

Für manchen Dienstgeber ist sie eine historische Altlast, die über der Liquidität des Betriebes hängt. Für viele Dienstnehmer eine Mobilitäts-Fessel am Arbeitsmarkt: die Abfertigung ALT. Mittlerweile hat der Gesetzgeber die Frist für einen Übertritt in die Abfertigung NEU gestrichen. Ein guter Anlass, noch einmal nachzudenken.

Welche Vorteile bietet der Übertritt für den Dienstgeber?

  • Abfertigungsansprüche richten sich nicht mehr an ihn, sondern an die betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse). Der Aufbau einer Abfertigungsrückstellung in der Bilanz erübrigt sich damit. Die Beiträge betragen 1,53 % des Bruttoentgelts und werden an die zuständige Gebietskrankenkasse gezahlt.
  • Beiträge zur Abfertigung Neu können vom Arbeitgeber als Betriebsausgabe geltend gemacht werden

Welche Vorteile bietet der Übertritt für den Dienstnehmer?

  • Auch bei Selbstkündigung bleibt der Abfertigungsanspruch bestehen („Rucksack-Prinzip“). Damit müssen ArbeitnehmerInnen nicht mehr entscheiden zwischen Job-Mobilität ODER Abfertigung.
  • Die KEST-freie Veranlagung der Beiträge schafft erweiterte Ertragsperspektiven – gleichzeitig garantiert die Vorsorgekasse für die Summe der einbezahlten Beiträge (Kapitalgarantie).
  • Im Falle des vorzeitigen Ablebens stellt die Abfertigung NEU endlich auch eine Versorgung Hinterbliebener bereit – und zwar im vollen Umfang der angesparten Vorsorge!
  • Die Auszahlung als Pension ist steuerfrei. Nur wenn die Vorsorge als Einmalbetrag ausbezahlt wird, fallen 6 % Lohnsteuer an.

FAQs

Wenn der erste Arbeitnehmer eingestellt wird, für den die Abfertigung NEU gilt, muss der Arbeitgeber innerhalb von 6 Monaten einen Beitrittsvertrag mit einer Vorsorgekasse abschließen. Erfolgt dies nicht, so wird der Arbeitgeber vom zuständigen Sozialversicherungsträger schriftlich aufgefordert, binnen 3 Monaten eine Vorsorgekasse zu wählen. Kommt der Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, so wird ihm eine Vorsorgekasse ohne weiteres Mitbestimmungsrecht zugewiesen.
Zum Abschluss werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Beitrittsantrag
  • Legitimation (= Lichtbildausweis - bei Ausweisen im Scheckkartenformat Vorder- und Rückseite) aller zeichnenden Personen
  • WiEReG Auszug (nicht älter als 6 Wochen)
  • Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Wochen)
Die Zahlung der Beiträge erfolgt immer über den zuständigen Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVA, SVS). Es gibt nur zwei wesentliche Ausnahmen, in denen der Beitrag direkt an die betriebliche Vorsorgekasse gezahlt wird:
  • Beim Wechsel eines Mitarbeiters von Abfertigung ALT in die Abfertigung NEU. Hier wird der vereinbarte Übertragungsbetrag direkt vom Unternehmen an die NÖ Vorsorgekasse AG bezahlt.
  • Bei Rechtsanwälten erfolgt das Inkasso direkt mittels Einzug der Beiträge durch die NÖ Vorsorgekasse.

Antrag ausdrucken und ausfüllen

Für den Übertragungsbetrag sind im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) keine Grenzen festgesetzt. Die Höhe und Zeitpunkt der Übertragung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer. Der Übertragungsbetrag muss zwischen 50% und 100% der fiktiven Altabfertigungsansprüche liegen.

Als Service bieten wir Ihnen hier unser Musterformular für die Einzelvereinbarung.
Da es sich bei der Altabfertigungsübertragung um ein Zusatzgeschäft handelt, benötigen wir eine entsprechende Vereinbarung in Form eines Ergänzungsvertrages.
Im Datenblatt müssen alle erforderlichen Angaben zum Dienstnehmer erfasst werden, damit wir die entsprechenden Meldungen an den Sozialversicherungsträger absetzen können.
Wir benötigen eine gültige Ausweiskopie (zB: Führerschein, Reisepass, etc) von den zeichnenden Personen. Bei Ausweisen im Scheckkartenformat denken Sie daran, die Vorder- und Rückseite zu kopieren.

Zusätzlich bei juristischen Personen:
  • Firmenbuch / Vereinsregisterauszug (nicht älter als 6 Wochen)
  • Erweiterter WiEReG-Auszug (nicht älter als 6 Wochen)

Bitte die vollständigen Übertragungsunterlagen an <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.> schicken.

Gerne natürlich auch per Post an
Niederösterreichische Vorsorgekasse
Neue Herrengasse 10
3100 St. Pölten

oder als Fax: 02742/90 555 7120

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Beitragsvorschreibung mit der Bankverbindung. Zahlen Sie bitte den entsprechenden Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit unter 02742/90 555 7100 zur Verfügung.


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