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Topkonditionen

Die Mischung macht‘s. Jede Vorsorgekasse weist zwei gesetzlich vorgeschriebene Kostenkomponenten auf. Zum einen die Verwaltungsgebühren, die auf die laufenden Beitragszahlungen erhoben werden. Zum anderen die Vermögensverwaltungsgebühren, die sich am laufenden Vermögen bemessen.
Einige Mitbewerber locken mit attraktiven Einmalkosten. Wir in der NÖVK sind der Meinung, eine Reduzierung der laufenden Gebühren gereicht unseren Kunden eher zum Vorteil. Und die Gesamtkostenbelastung gibt uns recht. 2019 haben wir hier den ersten Platz belegt und das Abfertigungsguthaben mit den geringsten Kosten belastet. Ausschlaggebend sind dafür zwei Komponenten: Zum einen die Überschussbeteiligung – in Ihrer Höhe einzigartig innerhalb der Branche mit 35 % des Unternehmenserfolges. Zum anderen der Treuebonus, der die Kosten je nach Zugehörigkeit zum Unternehmen vermindert. Damit liegen wir durchschnittlich bei einer laufenden Kostenbelastung von deutlich unter 0,50%. Den Vorteil des Treuebonus erhalten Unternehmen sofort auch bei einem Wechsel der Vorsorgekasse.

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