
Zusammenlegung mit Service
Die NÖVK startet für Ihre Kunden einen Schwerpunkt zur Zusammenlegung der Abfertigungskonten.
Alle Online-User, deren aktuelles Dienstverhältnis länger als 3 Jahre bei der NÖVK aufrecht ist, haben bereits im Sommer eine E-Mail von der NÖVK erhalten: Im Bedarfsfall haben sie die Möglichkeit, ihr Guthaben aus alten Ansprüchen bei anderen Vorsorgekassen bei der NÖVK zusammenzuführen.
NÖVK-Kundin Sabine H. hat dieses Angebot genutzt. Hier ihr kurzer Erfahrungsbericht:
„Das erste Zusammenlegungsmail, das ich von der NÖVK erhalten habe, habe ich noch ignoriert. Bei der Erinnerung dachte ich mir dann: warum nicht? Also habe ich das Formular an die angegebene Mailadresse geschickt. Das ging so einfach, dass es mich keine 3 Minuten meiner Zeit gekostet hat. Die NÖVK hat mir die Bearbeitung sehr rasch bestätigt, auch die Übertragung der Guthaben aus diversen alten Ansprüchen verlief problemlos. Mit der Information, dass die Übertragungen verbucht wurden, habe ich mich gleich im Online-Konto registriert und mir meinen Kontostand angeschaut. Nun sehe ich meine komplette Abfertigung auf einen Blick und muss nicht mehr überlegen, wo überall Geld für mich liegt. Danke an das Team der NÖVK, mit dem die Zusammenführung ein Kinderspiel war!“
Über Reaktionen wie diese freut sich NÖVK-Kundenbetreuer Marcus Paryzek ganz persönlich: „Solche Reaktionen unserer Kundinnen und Kunden sind uns weiterer Ansporn, unsere Servicequalität hochzuhalten und sogar noch zu steigern!“
Natürlich müssen Kundinnen und Kunden nicht warten, bis sie ihr Formular für die Zusammenlegung von der NÖVK erhalten. Über die Homepage ist es jederzeit auch einfach abrufbar – siehe NÖVK - Zusammenlegung - Arbeitnehmer (noevk.at).
Das Service-Team der NÖVK unterstützt dabei gerne!
Alle Online-User, deren aktuelles Dienstverhältnis länger als 3 Jahre bei der NÖVK aufrecht ist, haben bereits im Sommer eine E-Mail von der NÖVK erhalten: Im Bedarfsfall haben sie die Möglichkeit, ihr Guthaben aus alten Ansprüchen bei anderen Vorsorgekassen bei der NÖVK zusammenzuführen.
NÖVK-Kundin Sabine H. hat dieses Angebot genutzt. Hier ihr kurzer Erfahrungsbericht:
„Das erste Zusammenlegungsmail, das ich von der NÖVK erhalten habe, habe ich noch ignoriert. Bei der Erinnerung dachte ich mir dann: warum nicht? Also habe ich das Formular an die angegebene Mailadresse geschickt. Das ging so einfach, dass es mich keine 3 Minuten meiner Zeit gekostet hat. Die NÖVK hat mir die Bearbeitung sehr rasch bestätigt, auch die Übertragung der Guthaben aus diversen alten Ansprüchen verlief problemlos. Mit der Information, dass die Übertragungen verbucht wurden, habe ich mich gleich im Online-Konto registriert und mir meinen Kontostand angeschaut. Nun sehe ich meine komplette Abfertigung auf einen Blick und muss nicht mehr überlegen, wo überall Geld für mich liegt. Danke an das Team der NÖVK, mit dem die Zusammenführung ein Kinderspiel war!“
Über Reaktionen wie diese freut sich NÖVK-Kundenbetreuer Marcus Paryzek ganz persönlich: „Solche Reaktionen unserer Kundinnen und Kunden sind uns weiterer Ansporn, unsere Servicequalität hochzuhalten und sogar noch zu steigern!“
Natürlich müssen Kundinnen und Kunden nicht warten, bis sie ihr Formular für die Zusammenlegung von der NÖVK erhalten. Über die Homepage ist es jederzeit auch einfach abrufbar – siehe NÖVK - Zusammenlegung - Arbeitnehmer (noevk.at).
Das Service-Team der NÖVK unterstützt dabei gerne!