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Was ist eigentlich Abfertigung?

Ihre Abfertigung ist ein Zusatzkapital, das seitens Ihres Arbeitgebers angespart wird und bei Dienstverhältnisende beziehungsweise Pensionierung an Sie ausgezahlt wird.


Beitragsleistung


Die Beiträge in Höhe von 1,53% vom Bruttogehalt werden seitens Ihres Dienstgebers über die Sozialversicherung an eine Vorsorgekasse gezahlt. Diese verwaltet und veranlagt Ihre Abfertigung treuhändisch für Sie. Seit 2008 sind auch Selbstständige im Gesetz miterfasst und zahlen ebenfalls Abfertigung für sich selbst ein.

Auf alle eingezahlten Beiträge gibt es unsererseits eine (Brutto-)Kapitalgarantie!

Welchen Vorteil habe ich, wenn die NÖVK mein Guthaben veranlagt?
  • Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen.
  • Attestierte "sehr gute Kundenorientierung" der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH und damit bestes Service innerhalb der Branche.
  • Top - Performance (Im 5 Jahresvergleich Top 3).
  • ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung.
  • Gütesiegel "Sehr Gut" vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Laufende Information


Wir reden gerne mit Ihnen und informieren Sie laufend über Neuigkeiten und Ihr Guthaben:
Sie erhalten von uns:
  • Jähliche Kontoinformation bei laufenden Einzahlungen.
  • Information zur Auszahlungsmöglichkeit, sobald ein Anspruch entsteht.
  • Newsletter (wenn gewünscht).
  • Informationen zur Möglichkeit der Zusammenlegung von Guthaben.

Alle diese Informationen stellen wir Ihnen auch gerne in unserem kostenlosen Online-Konto zur Verfügung. Hier haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihr Guthaben monatsaktuell nachzuverfolgen.

Unter welchen Voraussetzungen kann über das Guthaben verfügt werden?
  • Wenn mindestens 36 Beitragsmonate erworben wurden und eine Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Lösung vorliegt.
  • Wenn 5 Jahre keine Beiträge in eine österreichische Vorsorgekasse geflossen sind.
  • Bei Pensionsantritt.
  • Im Todesfall (das Abfertigungskapital steht den Erbberechtigten zu).
  • Wenn die selbständige Tätigkeit seit mind. 2 Jahren ruhend gelegt bzw. eingestellt wurde.

Wie kann über das Guthaben verfügt werden?
  • KESt–freie Weiterveranlagung, sofern kein Pensionsanspruch vorliegt.
  • Übertragung in die aktuelle Vorsorgekasse.
  • Überweisung in eine Pensionszusatzversicherung.
  • Überweisung an eine Pensionskasse.
  • Auszahlung.

Nutzen Sie dafür den papierlosen/digitalen Auszahlungsprozess in unserem Online-Konto!

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