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Kasse ist nicht Kasse

(Und warum das eine gute Nachricht ist.)

Groß ist der Ärger, wenn derzeit private Pensionskassen ihre Auszahlungen kürzen. Kund:innen der NÖVK als Vorsorgekasse sind davon in keiner Weise betroffen.

Unweigerlich landen Krieg und Krisen auf den Finanzmärkten. Kund:innen von Pensionskassen mussten das zuletzt besonders schmerzvoll erfahren: Private oder betrieblicher Zusatzpensionen wurden weithin gekürzt.
Keinesfalls zu Kürzungen kommt es bei Abfertigungen, wie sie von der NÖVK als Vorsorgekasse betreut werden. Was Pensionskassen und Vorsorgekassen verbindet, ist die Zugehörigkeit zur sogenannten „zweiten Säule“ in der Pensionsvorsorge. Gelegentlich auch ein gemeinsamer Eigentümer. Gravierender sind die Unterschiede, insbesondere im Fall der NÖVK:
  • Gesetzlich verankert: Die Einzahlung in eine private bzw. betriebliche Pensionskasse erfolgt freiwillig. Dagegen ist die Bildung von Abfertigungen über eine Vorsorgekasse – einschließlich der Höhe der Beiträge – gesetzlich vorgesehen.
  • NÖVK-Kapitalgarantie: Anders als Pensionskassen verbürgt sich die NÖVK für eine Brutto-Kapitalgarantie. Zumindest die Summe der für eine:n Arbeitnehmer:in geleisteten Beiträge muss auch wieder ausgezahlt werden.
Für Kund:innen der NÖVK als Vorsorgekasse bedeutet das: Schwierige Marktphasen kosten allenfalls Erträge, aber – dank der Brutto-Kapitalgarantie – niemals eingezahltes Geld. Dazu kommt die beruhigende Gewissheit erstklassiger Konditionen: Nicht zuletzt über die einzigartige Kombination aus Überschussbeteiligung und Treuebonus profitieren NÖVK-Kund:innen rasch und gründlich von jeder Erholung am Markt. Und genau eine solche versprechen die nächsten Jahre, nachdem die Talsohle auf den Finanzmärkten durchschritten ist.

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