05.08.2026
BMSVG-Novelle: die geplanten Änderungen bei der Abfertigung Neu
4 wesentliche Neuerungen
1. Kostensenkung
Mit 01.01.2027 wird der Höchstkostensatz der Vermögensverwaltungskosten von derzeit 0,8% auf 0,6% gesenkt. Die NÖVK unterschreitet den geplanten Kostensatz mit einem durchschnittlichen Kostensatz von 0,45% auch jetzt schon deutlich.
Bei den Verwaltungskosten (Einmalkosten auf die monatlichen Beiträge) entfällt die Untergrenze von 1%.
Auch wenn die Rahmenbedingungen viele Vorsorgekassen zu Kostensenkungen zwingen werden, setzen wir weiterhin alles daran, unseren Kundinnen und Kunden auch künftig die bestmöglichen Konditionen zu bieten.
2. Neue Veranlagungsmöglichkeit
Das BMSVG sieht eine Bruttokapitalgarantie vor, das heißt, Vorsorgekassen müssen zumindest die Summe auszahlen, die ein Dienstgeber für einen Dienstnehmer einzahlt. Außerdem ist unter gewissen Voraussetzungen eine zwischenzeitliche Auszahlung während des Berufslebens möglich. Faktoren, die den Veranlagungshorizont und damit die Ertragsmöglichkeiten wesentlich einschränken.
Die Schaffung einer neuen Veranlagungsvariante soll Abhilfe schaffen. Bei diesem neuen Modell können die Beiträge langfristig und zukunftsorientiert veranlagt werden. Die Kapitalgarantie und die Auszahlungsmöglichkeiten vor Pensionsantritt entfallen. Dadurch ist es allerdings möglich, durch die erwartbar höhere Rendite die Abfertigung zu einem wesentlichen Vorsorgekapital aufzubauen.
Jeder einzelne Anwartschaftsberechtigte trifft selbst die Entscheidung, ob er in diese Veranlagungsform wechseln möchte. Wird keine aktive Entscheidung getroffen, verbleibt man in der ursprünglichen Veranlagungsgemeinschaft mit Kapitalgarantie und Entnahmemöglichkeiten.
Wir als NÖVK freuen uns darauf, in einer zweiten Veranlagungsgemeinschaft mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die bestmöglichen Erträge für unseren Anwartschaftsberechtigten zu erwirtschaften.
3. Automatische Kontozusammenlegung
Dienstgeberwechsel führen häufig dazu, dass bei unterschiedlichen Vorsorgekassen beitragsfreie Konten bestehen. Bereits heute können diese nach Ablauf von drei Jahren kostenlos mit dem aktuell aktiven Konto zusammengeführt werden.
Künftig wird dieser Prozess vereinfacht: Beitragsfreie Konten sollen automatisch auf das aktive Konto übertragen werden (Stichwort Rucksackprinzip). Selbstverständlich bleibt es möglich, einer solchen automatischen Zusammenlegung individuell zu widersprechen.
Wir haben unsere Kundinnen und Kunden bereits bisher aktiv auf die Möglichkeit der Kontenzusammenführung hingewiesen. Dies sorgt nicht nur für mehr Übersichtlichkeit, sondern stellt auch sicher, dass das gesamte Abfertigungskapital von unseren attraktiven Konditionen profitiert.
4. Übertragung in eine Pensionskasse
Die Möglichkeit, das Guthaben der Vorsorgekasse als monatliche Pension zu beziehen, steht derzeit nur rund 25% der Anspruchsberechtigten offen, weil dafür ein Pensionskassenvertrag notwendig ist. Durch die Schaffung eines „Standardprodukt für die Übertragung von Vorsorgebeiträgen“, soll die Übertragung des Guthabens aus der Vorsorgekasse und der Bezug einer lebenslangen, steuerfreien Pension für alle möglich sein.
1. Kostensenkung
Mit 01.01.2027 wird der Höchstkostensatz der Vermögensverwaltungskosten von derzeit 0,8% auf 0,6% gesenkt. Die NÖVK unterschreitet den geplanten Kostensatz mit einem durchschnittlichen Kostensatz von 0,45% auch jetzt schon deutlich.
Bei den Verwaltungskosten (Einmalkosten auf die monatlichen Beiträge) entfällt die Untergrenze von 1%.
Auch wenn die Rahmenbedingungen viele Vorsorgekassen zu Kostensenkungen zwingen werden, setzen wir weiterhin alles daran, unseren Kundinnen und Kunden auch künftig die bestmöglichen Konditionen zu bieten.
2. Neue Veranlagungsmöglichkeit
Das BMSVG sieht eine Bruttokapitalgarantie vor, das heißt, Vorsorgekassen müssen zumindest die Summe auszahlen, die ein Dienstgeber für einen Dienstnehmer einzahlt. Außerdem ist unter gewissen Voraussetzungen eine zwischenzeitliche Auszahlung während des Berufslebens möglich. Faktoren, die den Veranlagungshorizont und damit die Ertragsmöglichkeiten wesentlich einschränken.
Die Schaffung einer neuen Veranlagungsvariante soll Abhilfe schaffen. Bei diesem neuen Modell können die Beiträge langfristig und zukunftsorientiert veranlagt werden. Die Kapitalgarantie und die Auszahlungsmöglichkeiten vor Pensionsantritt entfallen. Dadurch ist es allerdings möglich, durch die erwartbar höhere Rendite die Abfertigung zu einem wesentlichen Vorsorgekapital aufzubauen.
Jeder einzelne Anwartschaftsberechtigte trifft selbst die Entscheidung, ob er in diese Veranlagungsform wechseln möchte. Wird keine aktive Entscheidung getroffen, verbleibt man in der ursprünglichen Veranlagungsgemeinschaft mit Kapitalgarantie und Entnahmemöglichkeiten.
Wir als NÖVK freuen uns darauf, in einer zweiten Veranlagungsgemeinschaft mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die bestmöglichen Erträge für unseren Anwartschaftsberechtigten zu erwirtschaften.
3. Automatische Kontozusammenlegung
Dienstgeberwechsel führen häufig dazu, dass bei unterschiedlichen Vorsorgekassen beitragsfreie Konten bestehen. Bereits heute können diese nach Ablauf von drei Jahren kostenlos mit dem aktuell aktiven Konto zusammengeführt werden.
Künftig wird dieser Prozess vereinfacht: Beitragsfreie Konten sollen automatisch auf das aktive Konto übertragen werden (Stichwort Rucksackprinzip). Selbstverständlich bleibt es möglich, einer solchen automatischen Zusammenlegung individuell zu widersprechen.
Wir haben unsere Kundinnen und Kunden bereits bisher aktiv auf die Möglichkeit der Kontenzusammenführung hingewiesen. Dies sorgt nicht nur für mehr Übersichtlichkeit, sondern stellt auch sicher, dass das gesamte Abfertigungskapital von unseren attraktiven Konditionen profitiert.
4. Übertragung in eine Pensionskasse
Die Möglichkeit, das Guthaben der Vorsorgekasse als monatliche Pension zu beziehen, steht derzeit nur rund 25% der Anspruchsberechtigten offen, weil dafür ein Pensionskassenvertrag notwendig ist. Durch die Schaffung eines „Standardprodukt für die Übertragung von Vorsorgebeiträgen“, soll die Übertragung des Guthabens aus der Vorsorgekasse und der Bezug einer lebenslangen, steuerfreien Pension für alle möglich sein.