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Auswahl der Niederösterreichischen Vorsorgekasse für selbstständig Erwerbstätige

 

Selbständig Erwerbstätige, die in der Krankenversicherung nach GSVG pflichtversichert sind.

Der Selbständige, der für seine Mitarbeiter bereits eine Betriebliche Vorsorgekasse (vormals Mitarbeitervorsorgekasse) gewählt hat, ist gemäß BMSVG dieser Kasse zugeordnet und muss daher seine Beiträge an diese Kasse leisten.

Der Selbständige, der noch keine Betriebliche Vorsorgekasse (vormals Mitarbeitervorsorgekasse) gewählt hat, muss innerhalb von 6 Monaten mit einer Betrieblichen Vorsorgekasse seiner Wahl einen Beitrittsvertrag schließen. Lässt er die Frist verstreichen, ohne eine Kasse zu wählen, wird er vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nach dem Zufallsprinzip automatisch einer Betrieblichen Vorsorgekasse zugewiesen.

Berufseinsteiger müssen innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der selbständigen Tätigkeit einer Betrieblichen Vorsorgekasse beitreten.

 

Wie profitieren Sie?

Füllen Sie Ihren Beitrittsvertrag zur Niederösterreichischen Vorsorgekasse aus und...

  1. drucken Sie das Dokument auf Ihren Drucker aus
  2. unterzeichnen Sie den Vertrag
  3. übermitteln Sie den Vertrag samt Beilagen an die Niederösterreichische Vorsorgekasse
    • per Fax an 02742/90 555-7120 oder
    • per Post an 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 10