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Mehr soziale Gerechtigkeit

Das neue betriebliche Vorsorgesystem ermöglicht nun allen Arbeitnehmern, dass sie in den Genuss einer Abfertigung kommen, auch Saisonniers, Lehrlinge, berufstätige Frauen mit kürzeren Arbeitsverhältnissen sowie geringfügig Beschäftigte, die im alten Abfertigungssystem nur sehr selten einen Abfertigungsanspruch erreicht haben.

Das betriebliche Vorsorgesystem ist unabhängig vom Letzteinkommen - In diesem Sinne ist die Höhe der betrieblichen Vorsorge auch beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit, oder bei einem niedrigeren Einkommen vor der Pensionierung nicht mehr gefährdet.

Die Ansprüche bleiben auch bei Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer, oder bei begründeter fristloser Entlassung erhalten. Allerdings wird das Guthaben dann nicht ausbezahlt, sondern für den Anwartschaftsberechtigten in der Betrieblichen Vorsorgekasse steueroptimal weiter veranlagt.

 

Steueroptimale Altersvorsorge mit Kapitalgarantie

Die Veranlagung der für Sie geleisteten Beiträge Ihres Arbeitgebers erfolgt KESt-frei und unterliegt einer gesetzlich verankerten Kapitalgarantie.

Der Arbeitnehmer kann bei Pensionsantritt selbst entscheiden, ob er das vorhandene Kapital auf einmal oder monatlich im Sinne einer lebenslangen Zusatzpension ausbezahlt haben möchte.

Die Auszahlung als Pension ist steuerfrei, bei Einmalzahlung fallen 6% Lohnsteuer an.

 


Die betriebliche Vorsorge als Hinterbliebenenvorsorge

Bei Tod des Arbeitnehmers besteht ein voller direkter Anspruch (100%) zugunsten der unterhaltsberechtigten Erben, in der Abfertigung ALT sind es nur 50%.

Gibt es keine unterhaltsberechtigten Erben, so gelangt die Abfertigung (100%) in den Nachlass, in der Abfertigung ALT verfällt sie zur Gänze.

 

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