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Steueroptimale Altersvorsorge mit Kapitalgarantie

Wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen und in der Pensionsversicherung nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert sind können sie seit 1.1.2008 an der neuen Vorsorge für Selbstständige teilnehmen.

 

Bis wann können Sie sich entscheiden?

Als Freiberufler können Sie sich  innerhalb des Jahres 2008 für die freiwillige Teilnahme an der Neuen Vorsorge für Selbständige (Opt-in-Modell). Für Berufseinsteiger besteht diese Optionsmöglichkeit innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Berufsausübung.

 

Nutzen Sie die Vorteile der neuen Vorsorge für Selbstständige:

  • volle Anrechnung der geleisteten Beiträge als Betriebsausgabe
  • steuerfreie Veranlagung in der Veranlagungsgemeinschaft der Niederösterreichischen Vorsorgekasse
  • gesetzlich verankerte Kapitalgarantie
  • die Auszahlung ist steuerfrei, wenn das angesparte Guthaben in Form einer Rente konsumiert wird
  • die Kapitalauszahlung wird mit nur 6% des Auszahlungsbetrages versteuert

 

Was ist zu tun?

  • Sie haben grundsätzlich die freie Wahl, ob Sie an der Neuen Vorsorge für Selbständige teilnehmen und damit Steuer sparen möchten. Ihre Entscheidung zur Teilnahme muss innerhalb des Kalenderjahres 2008 getroffen werden - eine nachträgliche Entscheidung nach Ablauf der Jahresfrist sowie eine Stornierung sind nicht möglich.
  • Sollten Sie sich für die Teilnahme an der Neuen Vorsorge für Selbständige entscheiden, so steht Ihnen ein Beitrittsvertrag zur Verfügung. Bitte retournieren Sie uns das ausgefüllte Formular via Fax oder Post.

 

Wie hoch sind Ihre Beiträge?

  • Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrer Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung und beträgt 1,53% dieser Grundlage. Sie werden Ihre Beiträge genauso wie Ihre anderen Sozialversicherungsabgaben an die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (im folgenden kurz: SVA) zahlen.
  • Die SVA wird Ihre Beiträge an die Niederösterreichische Vorsorgekasse weiterleiten, wo sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veranlagt werden.
  • In den nächsten Tagen bzw. Wochen wird Ihnen ein entsprechendes Schreiben der SVA zugestellt werden, in dem Sie vor allem über die an die SVA zu meldenden Daten und über den organisatorischen Ablauf des Inkassos der Beiträge informiert werden. 

 

Wann haben Sie Anspruch?

Sie können über Ihr Guthaben verfügen, wenn Sie

  • 36 Einzahlungsmonate angesammelt und Ihre betriebliche Tätigkeit vor 2 Jahren beendet haben oder
  • eine Eigenpension erhalten oder
  • seit 5 Jahren keine Beiträge für die Neuen Vorsorge für Selbständige zahlen mussten.
Diese Verfügungsberechtigung wird uns vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bekannt gemacht. Es ist gesetzlich vereinbart, dass nur diese Bekanntgabe bei uns eine Leistungspflicht auslöst.

 

Darüber hinaus profitieren Sie bei der Niederösterreichischen Vorsorgekasse auch...

 

...von unserem Treuebonus 

 

Der Treuebonus beträgt ab einer ununterbrochenen Verweildauer des Guthaben bei der Niederösterreichischen Vorsorgekasse von

 

 

mehr als 3 Jahren

ab 5 Jahren

ab 10 Jahren

5%

10%

15%

der Vermögensverwaltungsgebühr des jeweiligen Jahres. Dieser Treuebonus wird Ihnen am Ende des jeweiligen Jahres gutgeschrieben.

 

...von unserer Veranlagung 

Die Veranlagung erfolgt grundsätzlich nach ethisch-ökologischen Grundsätzen. Um zu vermeiden, dass in Unternehmen investiert wird, die nachweislich gegen internationale Normen verstoßen, wurde mit einem der größten unabhängigen europäischen Anbieter ein Kooperationsvertrag abgeschlossen.

 

...von unserem Service 

Wir bieten Ihnen einen elektronischen Zugriff auf Ihren Kontoauszug, aus dem Sie die Entwicklung Ihres Guthabens jederzeit ablesen können.  

Unser Service-Center steht Ihnen unter der Telefonnummer 02742/90555-7100 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr gerne zur Verfügung.

 

Noch mehr Fragen?

Wir haben hier noch mehr Antworten für Sie!

 

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