Steueroptimale Altersvorsorge mit Kapitalgarantie Nutzen Sie die Vorteile der neuen Vorsorge für Selbstständige seit 1.1.2008 Als Gewerbetreibender oder „Neuer Selbständiger“ mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG, sind Sie an der Teilnahme an der Neuen Vorsorge für Selbständige verpflichtet. volle Anrechnung der geleisteten Beiträge als Betriebsausgabe steuerfreie Veranlagung in der Veranlagungsgemeinschaft der Niederösterreischischen Vorsorgekasse gesetzlich verankerte Kapitalgarantie die Auszahlung ist steuerfrei, wenn das angesparte Guthaben in Form einer Rente konsumiert wird, die Kapitalauszahlung wird mit nur 6% des Auszahlungsbetrages versteuert Was ist zu tun?Sollten Sie bereits einen Vertrag mit einer Betrieblichen Vorsorgekasse (vormals Mitarbeitervorsorgekasse) für Ihre Dienstnehmer abgeschlossen haben, so sind Sie automatisch dieser Kasse zugewiesen. Sie werden über die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (folgend kurz: SVA) automatisch, unter Angabe Ihrer bestehenden Dienstgeberkontonummern, in das System miteinbezogen. Falls Sie als Gewerbetreibender noch keine Betriebliche Vorsorgekasse gewählt haben, dann sind Sie verpflichtet, innerhalb des ersten Halbjahres 2008 bei der Betrieblichen Vorsorgekasse Ihrer Wahl einen Beitrittsvertrag abzuschließen. Bitte einfach ausfüllen und an die Niederösterreichische Vorsorgekasse via Fax oder Post senden.
Wie hoch sind Ihre Beiträge?- Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrer Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung und beträgt 1,53% dieser Grundlage. Sie werden Ihre Beiträge genauso wie Ihre anderen Sozialversicherungsabgaben an die SVA zahlen.
- Die SVA wird Ihre Beiträge an die Niederösterreichische Vorsorgekasse weiterleiten, wo sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veranlagt werden.
- Gleichzeitig mit der Vorschreibung Ihrer Sozialabgaben für das erste Quartal 2008 wird Ihnen ein entsprechendes Schreiben der SVA zugestellt werden, in dem Sie vor allem über die an die SVA zu meldenden Daten und über den organisatorischen Ablauf des Inkassos der Beiträge informiert werden.
Wann haben Sie Anspruch? Sie können über Ihr Guthaben verfügen, wenn Sie - 36 Einzahlungsmonate angesammelt und Ihre betriebliche Tätigkeit vor 2 Jahren beendet oder Ihre Gewerbeberechtigung vor 2 Jahren ruhend gestellt haben oder
- eine Eigenpension erhalten oder
- seit 5 Jahren keine Beiträge für die Neue Vorsorge für Selbständige zahlen mussten
Diese Verfügungsberechtigung wird uns vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bekannt gemacht. Es ist gesetzlich vereinbart, dass nur diese Bekanntgabe bei uns eine Leistungspflicht auslöst. Darüber hinaus profitieren Sie bei der Niederösterreichischen Vorsorgekasse auch... ...von unserem Treuebonus Der Treuebonus beträgt ab einer ununterbrochenen Verweildauer des Guthaben bei der Niederösterreichischen Vorsorgekasse von | | mehr als 3 Jahren ab 5 Jahren ab 10 Jahren | 5% 10% 15% |
der Vermögensverwaltungsgebühr des jeweiligen Jahres. Dieser Treuebonus wird Ihnen am Ende des jeweiligen Jahres gutgeschrieben. ...von unserer Veranlagung Die Veranlagung erfolgt grundsätzlich nach ethisch-ökologischen Grundsätzen. Um zu vermeiden, dass in Unternehmen investiert wird, die nachweislich gegen internationale Normen verstoßen, wurde mit einem der größten unabhängigen europäischen Anbieter ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. ...von unserem Service Wir bieten Ihnen einen elektronischen Zugriff auf Ihren Kontoauszug, aus dem Sie die Entwicklung Ihres Guthabens jederzeit ablesen können. Unser Service-Center steht Ihnen unter der Telefonnummer 02742/90555-7100 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr gerne zur Verfügung. Noch mehr Fragen?Wir haben hier noch mehr Antworten für Sie!
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