Auswahl der Niederösterreichischen Vorsorgekasse für unselbstständig ErwerbstätigeJeder Arbeitgeber, der mit Stichtag 01.01.2003 oder danach Mitarbeiter/-innen einstellt bzw. dessen Mitarbeiter/-innen in die Vorsorge Neu wechseln, benötigt für die gesetzliche Abwicklung der Vorsorge NEU eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK). Ohne Betriebsrat müssen Sie lt. BMSVG folgende Vorgangsweise wählen: - Über die beabsichtigte Auswahl der Niederösterreichischen Vorsorgekasse sind alle Arbeitnehmer/-innen binnen einer Woche schriftlich zu informieren (auch als E-mail möglich).
- Sollte binnen zwei Wochen ab Erstellung dieser Information gegen die beabsichtigte Auswahl nicht mindestens 1/3 der Arbeitnehmer/-innen schriftlich Einwand erhoben haben, gilt die Niederösterreichische Vorsorgekasse als ausgewählt.
- Wenn widersprochen wird, muss der Arbeitgeber einen neuen Vorschlag unterbreiten.
- Arbeitnehmer/-innen können zu Verhandlungen die kollektivvertragliche freiwillige Interessenvertretung hinzuziehen.
- Bei Nichteinigung ist die Schlichtungsstelle anzurufen.
Mit Betriebsrat müssen Sie lt. BMSVG folgende Vorgangsweise wählen: - Die Auswahl erfolgt durch eine (erzwingbare) Betriebsvereinbarung.
- Bei Nichteinigung ist die Schlichtungsstelle anzurufen.
Wie profitieren Sie?Füllen Sie Ihren Beitrittsvertrag zur Niederösterreichischen Vorsorgekasse aus und... - drucken Sie das Dokument auf Ihren Drucker aus
- unterzeichnen Sie den Vertrag
- übermitteln Sie den Vertrag samt Beilagen an die Niederösterreichische Vorsorgekasse
- per Fax an 02742/90 555-7120 oder
- per Post an 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 10
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