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Auswahl der Niederösterreichischen Vorsorgekasse für unselbstständig Erwerbstätige

Jeder Arbeitgeber, der mit Stichtag 01.01.2003 oder danach Mitarbeiter/-innen einstellt bzw. dessen Mitarbeiter/-innen in die Vorsorge Neu wechseln, benötigt für die gesetzliche Abwicklung der Vorsorge NEU eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK).

 

Ohne Betriebsrat müssen Sie lt. BMSVG folgende Vorgangsweise wählen:

  • Über die beabsichtigte Auswahl der Niederösterreichischen Vorsorgekasse sind alle Arbeitnehmer/-innen binnen einer Woche schriftlich zu informieren (auch als E-mail möglich). 
  • Sollte binnen zwei Wochen ab Erstellung dieser Information gegen die beabsichtigte Auswahl nicht mindestens 1/3 der Arbeitnehmer/-innen schriftlich Einwand erhoben haben, gilt die Niederösterreichische Vorsorgekasse als ausgewählt.
  • Wenn widersprochen wird, muss der Arbeitgeber einen neuen Vorschlag unterbreiten.
  • Arbeitnehmer/-innen können zu Verhandlungen die kollektivvertragliche freiwillige Interessenvertretung hinzuziehen.
  • Bei Nichteinigung ist die Schlichtungsstelle anzurufen.

Mit Betriebsrat müssen Sie lt. BMSVG folgende Vorgangsweise wählen:

  • Die Auswahl erfolgt durch eine (erzwingbare) Betriebsvereinbarung.
  • Bei Nichteinigung ist die Schlichtungsstelle anzurufen.

 

Wie profitieren Sie?

Füllen Sie Ihren Beitrittsvertrag zur Niederösterreichischen Vorsorgekasse aus und...

  1. drucken Sie das Dokument auf Ihren Drucker aus
  2. unterzeichnen Sie den Vertrag
  3. übermitteln Sie den Vertrag samt Beilagen an die Niederösterreichische Vorsorgekasse
    • per Fax an 02742/90 555-7120 oder
    • per Post an 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 10