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Auswahl der Niederösterreichischen Vorsorgekasse für selbstständig Erwerbstätige
Land- und Forstwirte bzw. FreiberuflerLand- und Forstwirte können innerhalb des Jahres 2008 einer betrieblichen Vorsorgekasse beitreten. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Beitritt zu einer Kasse nicht mehr möglich. Berufseinsteiger müssen innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbständigen Tätigkeit einer Betrieblichen Vorsorgekasse beitreten. Für Ziviltechniker endet die Frist 12 Monate nach dem Beitritt zur SVA der gewerblichen Wirtschaft spätestens jedoch mit Ende des Jahres 2010. Wie profitieren Sie?Füllen Sie Ihren Beitrittsvertrag zur Niederösterreichischen Vorsorgekasse aus und...
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Auswahl einer BVK 
