Druckversion E-Mail

Auswahl der Niederösterreichischen Vorsorgekasse für selbstständig Erwerbstätige

 

Land- und Forstwirte bzw. Freiberufler

Land- und Forstwirte können innerhalb des Jahres 2008 einer betrieblichen Vorsorgekasse beitreten. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Beitritt zu einer Kasse nicht mehr möglich.

Berufseinsteiger müssen innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbständigen Tätigkeit einer Betrieblichen Vorsorgekasse beitreten.

Für Ziviltechniker endet die Frist 12 Monate nach dem Beitritt zur SVA der gewerblichen Wirtschaft spätestens jedoch mit Ende des Jahres 2010.

  

Wie profitieren Sie?

Füllen Sie Ihren Beitrittsvertrag zur Niederösterreichischen Vorsorgekasse aus und...

  1. drucken Sie das Dokument auf Ihren Drucker aus
  2. unterzeichnen Sie den Vertrag
  3. übermitteln Sie den Vertrag samt Beilagen an die Niederösterreichische Vorsorgekasse
    • per Fax an 02742/90 555-7120 oder
    • per Post an 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 10