Wie hoch ist der Beitragssatz? Höhe und BemessungsgrundlageFür alle vom System der Vorsorge NEU erfassten unselbständig Erwerbstätigen muss der Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 1,53% des laufenden Entgelts und der Sonderzahlungen leisten. Dabei sind weder die Geringfügigkeitsgrenze noch die Höchstbemessungsgrundlage zu beachten. Entgeltfreie Zeiten Der Arbeitgeber bezahlt auch Beiträge in Höhe von 1,53% für - Präsenz- und Zivildiener auf Basis des Kinderbetreuungsgeldes
- Für Zeiten des Wochengeldbezuges auf Basis des letzten vollen Entgelts vor Beginn des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz)
- Für Zeiten des Krankengeldbezugs auf Basis der Hälfte des letzten vollen Monatsentgeltes vor Krankenstandsbeginn
- Alle sonstigen entgeltfreien Zeiten wie Bildungskarenz, Bezug von Kinderbetreuungsgeld, Familienhospizkarenz, werden vom Familienlastenausgleichsfonds bezahlt.
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