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Wie hoch ist der Beitragssatz?

 

Höhe und Bemessungsgrundlage

Für alle vom System der Vorsorge NEU erfassten unselbständig Erwerbstätigen muss der Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 1,53% des laufenden Entgelts und der Sonderzahlungen leisten. Dabei sind weder die Geringfügigkeitsgrenze noch die Höchstbemessungsgrundlage zu beachten.

 

Entgeltfreie Zeiten

Der Arbeitgeber bezahlt auch Beiträge in Höhe von 1,53% für

  • Präsenz- und Zivildiener auf Basis des Kinderbetreuungsgeldes
  • Für Zeiten des Wochengeldbezuges auf Basis des letzten vollen Entgelts vor Beginn des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz)
  • Für Zeiten des Krankengeldbezugs auf Basis der Hälfte des letzten vollen Monatsentgeltes vor Krankenstandsbeginn
  • Alle sonstigen entgeltfreien Zeiten wie Bildungskarenz, Bezug von Kinderbetreuungsgeld, Familienhospizkarenz, werden vom Familienlastenausgleichsfonds bezahlt.